Bürgerversammlungen

Bürgerversammlungen - Präsentationen der letzten Jahre

Die Bürgerversammlungen dienen der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Nach Artikel 18 der bayerischen Gemeindeordnung ist der erste Bürgermeister verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Die Bürgerversammlungen sind damit zentrale Elemente der Bürgerbeteiligung.

Bürgermeister Stefan Schelle beleuchtet bei den alljährlichen Bürgerversammlungen in Oberhaching und in Oberbiberg die Hauptthemen und Projekte der Gemeinde. Die Präsentationen der letzten Jahre finden Sie hier.

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