Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Die Betroffenen leiden oft ein Leben lang, ihre Lebenswege zerbrechen. Wenn alle sensibler für dieses Thema werden, noch klarer und akribischer den Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen, dann ist das der richtige Weg.
Die Broschüre „…. damit jeder Tag ein guter Tag wird!“ informiert, klärt auf und zeigt, was die Gemeinde konkret tut, wie die Einrichtungen im Alltag mit dem Schutzauftrag umgehen und wie Eltern ihre Kinder dabei stärken können.
Im Jahr 2024 hat der Verdacht gegen einen ehemaligen Erzieher, angestoßen durch einen WDR-Beitrag, für große Betroffenheit in der Gemeinde gesorgt. Mit Begleitung externer Fachstellen wurden die vorangegangenen 30 Jahre überprüft: Bis heute sind keine Fälle von Grenzverletzungen oder Missbrauch in gemeindlichen Einrichtungen bekannt.
Oberhaching, 31. Oktober 2024
Der gestern in der ARD gezeigte Beitrag „Unter Missbrauchsverdacht“ über einen ehemals in Oberhaching tätigen Erzieher macht viele in der Gemeinde sehr betroffen. „Kindesmissbrauch ist eines der schäbigsten Verbrechen und darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Jedes Opfer verdient unser Mitgefühl“, sagt Bürgermeister Stefan Schelle. Doch bei aller Wichtigkeit des Themas enthält der Bericht nach Ansicht der Gemeinde eine Reihe falscher Tatsachenbehauptungen. Der Vorwurf, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde oder der Bürgermeister persönlich hätten jahrzehntelang weggeschaut, verharmlost oder gar vertuscht, ist nicht wahr. Die Gemeinde prüft rechtliche Schritte.
Das Wohl und der Schutz der Kinder in den gemeindlichen Einrichtungen sind den Verantwortlichen sehr wichtig. Es wird alles getan, um die Gefahr von Missbrauch oder auch nur Grenzverletzungen auszuschließen. Nach Ansicht der Gemeinde ist es bedauerlich, dass der WDR dieses wichtige Thema für eine Skandalisierung und Personalisierung instrumentalisiert.
Tatsächlich hat die Gemeinde nach der Ausstrahlung eines ersten Beitrags im Juli 2023 über Vorwürfe gegen den Erzieher an dessen früherem Arbeitsplatz in Norddeutschland mit Unterstützung einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei sämtliche Verdächtigungen und Gerüchte in der Vergangenheit noch einmal intensiv aufgearbeitet. Zusätzlich hat auf Bitte der Gemeinde die Fachaufsicht im Jugendamt des Landkreises München gemeinsam mit Elternvertretern und den Leiterinnen der Einrichtungen alle tatsächlichen Einsatzzeiten von 2018 bis 2023 mit den Dienstplänen und den Daten der elektronischen Zeiterfassung abgeglichen. Darüber hinaus wurden die Schutzkonzepte überprüft, ob sie tatsächlich einen wirksamen Schutz auch für personelle Engpässe in den Einrichtungen bieten. Das Kreisjugendamt kommt zu dem klaren Ergebnis, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Kindern durch den Mitarbeiter gegeben war. Die Behörde bestätigt auch, dass die Gemeinde Mutmaßungen oder Gerüchten immer sorgfältig nachging, ohne dass dies jemals zu Erkenntnissen über konkrete Tatsachen geführt hätte.
„Es ist sehr bedauerlich, dass wir aufgrund von Datenschutz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht vollumfänglich informieren konnten, auch nicht zu den persönlichen Hintergründen oder Motivlagen der vom WDR interviewten Personen. Kein einziger der im Beitrag genannten Fälle war für uns neu, alle waren Gegenstand unserer Aufarbeitung“, sagte Bürgermeister Stefan Schelle. Die Gemeinde hatte über Monate das Gespräch mit der Journalistin gesucht. Dies hat sie abgelehnt, ebenso ein vertrauliches Gespräch, in dem man differenzierter über dieses Thema hätte sprechen können.
In der Folge enthält der Beitrag nachgestellte, zum Teil erschreckend wirkende Szenen, die von beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus den Kindertageseinrichtungen gänzlich anders bewertet werden. Nachweislich wurde der im Beitrag gezeigten Kinderpflegerin nicht gekündigt. Ein Wechsel der Einrichtung ist Praxis, wenn Kinder oder Eltern sich dort nicht wohl fühlen, unabhängig vom Grund dafür. Auf keinen Fall aber, um Verdachtsfälle zu vertuschen, wie im Beitrag behauptet. Bei den Ermittlungen 2018 wiederum gab es zwei Erzieher mit dem gleichen Vornamen. Der im Fokus stehende Erzieher war jedoch zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in der Einrichtung.
Allein auf der Basis von Gerüchten oder Mutmaßungen sind keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder gar eine Kündigung rechtswirksam möglich. Das bestätigt ein aktuelles juristisches Gutachten auf der Basis der Personalakte, in das aufgrund von Persönlichkeitsrecht und Datenschutz keine Einsicht gewährt werden darf. Das Gutachten kommt zu dem Schluss: „Zusammenfassend hätte die Gemeinde nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit gehabt, das Arbeitsverhältnis mit Herrn (…) durch eine Kündigung rechtswirksam zu beenden oder im Wege einer Anfechtung aufzulösen, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Etwaige Verdachtsfälle sind nicht geeignet, die Beendigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.“
Bis heute gab es und gibt es keinen einzigen belastbaren Verdachtsfall, wonach es zu Missbrauchshandlungen des Erziehers in einer Betreuungseinrichtung der Gemeinde Oberhaching gekommen ist. Auch der Beitrag des WDR zitiert bereits aufgearbeitete Mutmaßungen und Gerüchte aus den zurückliegenden Jahrzehnten.
Die Gemeinde Oberhaching hat einen Medienrechtsanwalt beauftragt, rechtliche Schritte gegen den WDR zu prüfen. Eine Rechtsverletzung könnten auch die Aufnahmen von Besuchern der 1275-Jahr-Feier darstellen. Mehr als zweihundert Personen hatten sich bei der Gemeinde gemeldet und sich darüber beschwert, dass sie ohne ihre Zustimmung gefilmt worden seien und ohne zu wissen, in welchem Zusammenhang die Bilder verwendet werden sollten.
In einem Beitrag des Westdeutschen Rundfunks (WDR) im Juli 2023 wurde einem früher in Oberhaching tätigen Erzieher, an dessen vorheriger Arbeitsstelle in Norddeutschland Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Gemeinde Oberhaching hat daraufhin im Juli und August 2023 alle Eltern und die Öffentlichkeit umfangreich informiert und die entsprechenden Fachstellen eingebunden.
In den Monaten danach hat die Gemeindeverwaltung mit externer Begleitung einer Rechtsanwaltskanzlei und des Kreisjugendamts alle möglichen Verdächtigungen und Gerüchte in den zurückliegenden mehr als dreißig vergangenen Jahre intensiv aufgearbeitet. Von 2018 bis 2023 wurden zusätzlich auf Bitte der Gemeinde durch das Jugendamt des Landkreises München gemeinsam mit Elternvertretern und Einrichtungsleitungen alle tatsächlichen Einsatzzeiten mit den Dienstplänen und den Daten der elektronischen Zeiterfassung abgeglichen. Darüber hinaus wurden die aktuellen Schutzkonzepte überprüft, ob sie tatsächlich einen wirksamen Schutz auch bei personellen Engpässen in den Einrichtungen bieten. Das Kreisjugendamt kommt zu dem Ergebnis, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Kinder durch den Mitarbeiter gegeben war.
Das Jugendamt bestätigt auch, dass die Gemeinde Mutmaßungen oder Gerüchten immer sorgfältig nachging, ohne dass dies jemals zu Erkenntnissen über das Vorliegen konkreter Tatsachen geführt hätte. Der Gemeinde Oberhaching ist bis zum heutigen Tag kein einziger konkreter Fall bekannt, wonach in gemeindlichen Einrichtungen Kindern gegenüber sexuelle Grenzverletzungen oder gar Missbrauch stattgefunden hätten.
Selbstverständlich haben das Wohl und der Schutz der Kinder in den gemeindlichen Einrichtungen oberste Priorität und es bleibt das Ziel, die Gefahr von Kindesmissbrauch oder auch nur Grenzverletzungen von vornherein auszuschließen. Die Einhaltung der Schutzkonzepte wird permanent überwacht und dokumentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen das Konzept unterschreiben und regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das keinen entsprechenden Eintrag enthalten darf. Die Mitarbeiter werden laufend geschult zu den Themen Nähe und Distanz, Gewaltprävention und Schutz vor sexuellem Missbrauch. Wenn der Verdacht besteht, dass gegen das Schutzkonzept verstoßen worden sein könnte, greift ein detaillierter, standardisierter Krisenleitfaden. Fälle von begründetem Verdacht ahndet die Gemeinde arbeitsrechtlich oder bringt sie zur Anzeige.
In der Rückschau bleibt es irritierend, dass die Gemeinde über die Verdachtsfälle in Norddeutschland nicht früher informiert wurde. Weder der Orden der Franziskanerinnen noch andere Vertreter der Kirche, noch die in Norddeutschland involvierte Staatsanwaltschaft bzw. Polizei nahmen Kontakt zur Gemeinde Oberhaching auf, um sie als späteren Arbeitgeber zu informieren. Es ist auch irritierend, dass die recherchierende Journalistin mehrfach Gesprächsangebote mit der Gemeinde abgelehnt hat.
Kinderbetreuung ist getragen von gegenseitigem Vertrauen, von Wertschätzung, von Offenheit und Ehrlichkeit. Alle Verantwortlichen in der Gemeinde, Erzieherinnen und Erzieher, die Leitungen der Einrichtungen bis zur Verwaltung im Rathaus, Bürgermeister und Gemeinderat sind sich dessen sehr bewusst. Kindesmissbrauch in jeglicher Form darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, deshalb darf niemand wegschauen – auch nicht im privaten Umfeld oder in der Freizeit, beim Sport, im Schwimmbad. Wenn die jetzige Diskussion dazu beiträgt, dass auch nur ein Missbrauchsfall dadurch verhindert werden kann, dann ist jeder Aufwand berechtigt und wertvoll.
Hier eine persönliche Stellungnahme von Bürgermeister Stefan Schelle zum WDR-Bericht:
Die zuständige Fachaufsicht im Jugendamt des Landkreises München hat das vorliegende Schutz- und Präventionskonzept sowie die Dienstpläne aller Kinderbetreuungseinrichtungen geprüft. Die Behörde bescheinigt der Gemeinde, dass es in der Zeit der Aufbewahrungsfrist für Akten (5 Jahre) zu keinem Zeitpunkt begründete Verdachtsfälle in Einrichtungen der Gemeinde gab und die Verantwortlichen Mutmaßungen oder Gerüchten stets sorgfältig nachgingen, ohne dass dies jemals zu Erkenntnissen über das Vorliegen konkreter Tatsachen geführt hätte. Für die Fachaufsicht waren im untersuchten Zeitraum keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern in den Einrichtungen der Gemeinde erkennbar.
Wenn ein Verdacht besteht, dass gegen das Schutzkonzept verstoßen worden sein könnte, greift ein detaillierter, standardisierter Krisenleitfaden. Die Gemeinde Oberhaching geht jedem an sie herangetragenen Verdacht nach und unternimmt alles, um ihn auszuräumen oder konkretisieren zu können. Die konkrete Begründung eines Verdachts ist laut Arbeitsrecht und Rechtsprechung erforderlich, um rechtswirksam disziplinarisch gegen einen Mitarbeiter vorzugehen, wie es ein aktuelles juristisches Gutachten einer renommierten Anwaltskanzlei der Gemeinde bestätigt. Fälle von begründetem Verdacht hinsichtlich von Verstößen gegen das Schutzkonzept ahndet die Gemeinde stets arbeitsrechtlich, bzw. bringt sie, wenn sie strafrechtlicher Natur sind, zur Anzeige.
Auslöser war der Fernsehbeitrag „Verschickungskinder“ im WDR am 3. Juli 2023. Darin wurde von mehreren Betroffenen der Vorwurf erhoben, dass ein seit den neunziger Jahren in Oberhaching tätiger Erzieher in den achtziger Jahren in einem Kinderheim in Norddeutschland Kinder sexuell missbraucht haben soll.
Die Verantwortlichen der Gemeinde Oberhaching erfuhren von den Verdachtsfällen gegen einen Mitarbeiter der Gemeinde an dessen vorherigem Beschäftigungsort in Norddeutschland durch den Beitrag des WDR im Juli 2023. Die darin von Betroffenen geäußerten Vorwürfe gegen den Erzieher veranlasste die Gemeinde, sofort nach Ausstrahlung des Beitrags den Krisenleitfaden des Präventionskonzepts zu aktivieren und Polizei, Aufsichtsbehörde und mit mehreren Rundbriefen und Informationsabenden alle Eltern sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Das Arbeitsverhältnis mit dem Erzieher wurde in der Folge noch 2023 durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht im gegenseitigen Einvernehmen aus gesundheitlichen Gründen beendet.
Bis heute (31. Oktober 2024) weiß die Gemeinde von keinem einzigen konkreten Fall, wonach in gemeindlichen Kindereinrichtungen Kindern gegenüber sexuelle Grenzverletzung oder Missbrauch stattgefunden hätte. Die Fachaufsicht der Kindertageseinrichtungen hält nach Durchsicht aller Dienstpläne eine Gefährdung von Kindern in den Einrichtungen der Gemeinde durch den beschuldigten Mitarbeiter in den vergangenen fünf Jahren zu keinem Zeitpunkt für gegeben.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Nach aktuellem Kenntnisstand ist der frühere Mitarbeiter unbescholten. Sofern es in der Vergangenheit Verdachtsfälle gab, sind die Verantwortlichen jedem allen Hinweisen, auch jedem Gerücht stets nachgegangen. Es ließ sich kein einziger Fall erhärten. Das polizeiliche Führungszeugnis des Erziehers – das letzte von 2022 – war stets ohne Eintrag. Auch das Jugendamt bestätigt der Gemeinde, dass in den letzten fünf Jahren keine konkreten Verdachtsmomente gegen den Mitarbeiter vorlagen. Das heißt: allein aufgrund bloßer Gerüchte oder Mutmaßungen kann und darf ein Arbeitgeber nicht disziplinarisch gegen einen Mitarbeiter vorgehen. Die Gemeinde hat eine renommierte Anwaltskanzlei um ein arbeitsrechtliches Gutachten gebeten, ob sie das Arbeitsverhältnis mit dem Erzieher rechtswirksam hätte beenden können, bzw. ob hierfür Anlass bestanden hätte. Das Ergebnis ist eindeutig: das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung hätten der Gemeinde keine Möglichkeit zu einer rechtswirksamen Kündigung gegeben, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlagen.
Von den Verdachtsfällen in Niendorf weiß die Gemeinde Oberhaching erst seit dem Fernsehbeitrag im Juli 2023 sowie in der Folge durch den im Internet einsehbaren „Zwischenbericht“ der Franziskanerinnen von Thuine. Weder der Orden noch andere Vertreter der katholischen Kirche noch die Autorin des „Zwischenberichts“ noch die offenbar involvierte Staatsanwaltschaft bzw. Polizei nahmen jemals Kontakt zur Gemeinde Oberhaching auf. Auch die WDR-Journalistin, die nach dem Blogverlauf im öffentlich einsehbaren Betroffenen-Portal spätestens im Mai 2021 von den Verdachtsfällen wusste, informierte die Gemeinde damals nicht. Im Ausbleiben jeglicher Information an den späteren Arbeitgeber des Erziehers, die Gemeinde Oberhaching, liegt nach Überzeugung der Verantwortlichen durchaus auch systemische Verantwortung in diesem Fall.
Der am 30.10.2024 in der ARD gezeigte Beitrag „Unter Missbrauchsverdacht“ über einen ehemals in Oberhaching tätigen Erzieher macht viele in der Gemeinde sehr betroffen. Kindesmissbrauch darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, und jedes Opfer verdient Mitgefühl. Die Verantwortlichen der Gemeinde Oberhaching bedauern allerdings, dass der WDR dieses wichtige Thema instrumentalisiert für eine Skandalisierung und Personalisierung, die nach allen Untersuchungen und Ermittlungsverfahren vom Sachstand nicht gedeckt sind. Insbesondere der Vorwurf, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde oder der Bürgermeister persönlich hätten jahrzehntelang weggeschaut, verharmlost oder gar vertuscht, ist nicht wahr.
Tatsächlich hat die Gemeinde nach der Ausstrahlung eines ersten Beitrags im Juli 2023 über Vorwürfe gegen den Erzieher an dessen früherem Arbeitsplatz in Norddeutschland mit Unterstützung einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei sämtliche Verdächtigungen und Gerüchte in der Vergangenheit noch einmal intensiv aufgearbeitet. Zusätzlich hat auf Bitte der Gemeinde die Fachaufsicht im Jugendamt des Landkreises München gemeinsam mit Elternvertretern und den Leiterinnen der Einrichtungen alle tatsächlichen Einsatzzeiten von 2018 bis 2023 mit den Dienstplänen und den Daten der elektronischen Zeiterfassung abgeglichen. Darüber hinaus wurden die Schutzkonzepte überprüft, ob sie tatsächlich einen wirksamen Schutz auch für personelle Engpässe in den Einrichtungen bieten.
Die Behörde kommt zu dem klaren Ergebnis, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Kindern durch den Mitarbeiter gegeben war. Die Behörde bestätigt auch, dass die Gemeinde Mutmaßungen oder Gerüchten immer sorgfältig nachging, ohne dass dies jemals zu konkreten Erkenntnissen geführt hätte. Bis heute gab es und gibt es keinen einzigen belastbaren Verdachtsfall, wonach es zu Missbrauchshandlungen des Erziehers in einer Betreuungseinrichtung der Gemeinde Oberhaching gekommen ist. Auch der Beitrag des WDR zitiert lediglich längst bekannte und aufgearbeitete Mutmaßungen und Gerüchte aus den zurückliegenden Jahrzehnten. Kein einziger der im Beitrag geschilderten Fälle war für die Verantwortlichen neu, alle waren bereits Gegenstand der Überprüfung.
Aufgrund von Datenschutz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte konnte die Gemeinde Oberhaching nicht vollumfänglich informieren, auch nicht zu den persönlichen Hintergründen oder Motivlagen der vom WDR interviewten Personen. Die Gemeinde hatte über Monate das Gespräch mit der Journalistin gesucht. Das lehnte sie aber ab, ebenso ein vertrauliches Gespräch, in dem man differenzierter über die Themen ihrer Recherche hätte sprechen können. Andere Medien jedenfalls haben aktuell anders berichtet als der WDR:
So enthält der der ausgestrahlte Fernsehbericht eine Reihe falscher Tatsachenbehauptungen. Mehrere der in dem Beitrag nachgestellten, bzw. in Interviews geschilderten, zum Teil erschreckend wirkenden Fälle, stellten sich in Wahrheit anders dar, beziehungsweise wurden und werden von beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus den betreffenden Einrichtungen anders bewertet. Nachweislich wurde der im Beitrag gezeigten Kinderpflegerin nicht gekündigt. Ein Wechsel der Einrichtung ist gängige Praxis, wenn Kinder oder Eltern sich dort nicht wohl fühlen, unabhängig vom Grund dafür. Auf keinen Fall aber, um Verdachtsfälle zu vertuschen, wie im Beitrag angedeutet. Bei den Ermittlungen 2018 wiederum gab es zwei Erzieher mit demselben Vornamen. Der verdächtigte Erzieher war jedoch zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in der Einrichtung.
Allein auf der Basis von Gerüchten oder Mutmaßungen sind keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder gar eine Kündigung rechtswirksam möglich. Das bestätigt ein aktuelles juristisches Gutachten auf der Basis der Personalakte, in das aufgrund von Persönlichkeitsrecht und Datenschutz keine Einsicht gewährt werden konnte. Das Gutachten kommt zu dem Schluss: „Zusammenfassend hätte die Gemeinde nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit gehabt, das Arbeitsverhältnis mit Herrn (…) durch eine Kündigung rechtswirksam zu beenden oder im Wege einer Anfechtung aufzulösen, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Etwaige Verdachtsfälle sind nicht geeignet, die Beendigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.“
Die Gemeinde Oberhaching hat einen Medienrechtsanwalt beauftragt, rechtliche Schritte gegen den WDR zu prüfen. Eine Rechtsverletzung könnten auch die Aufnahmen von Besuchern der 1275-Jahr-Feier darstellen. Mehr als zweihundert Personen hatten sich bei der Gemeinde gemeldet und sich darüber beschwert, dass sie ohne ihre Zustimmung gefilmt worden seien und ohne zu wissen, in welchem Zusammenhang die Bilder verwendet werden sollten.
Nach der Ausstrahlung des Beitrags im Juli 2023 hatte die Gemeinde wiederholt das Gespräch mit der Journalistin über die konkreten Vorwürfe gesucht, diese war für die Gemeinde aber nicht erreichbar. Stattdessen führte sie in den Jahren 2021 bis 2024 ihre Recherchen ohne Information oder Beteiligung der Gemeinde Oberhaching, durch. Ein von der Gemeinde für Anfang September angebotenes Gespräch lehnte die Journalistin ab, wenn sie es nicht filmen dürfe. Dabei musste ihr klar sein, dass die Gemeinde als Arbeitgeber nicht öffentlich personenbezogene Daten zu Mitarbeitern weitergeben darf. Daher konnte die Gemeinde einen eingereichten schriftlichen Fragenkatalog nur in allgemeiner Form beantworten, soweit dies nach den Anforderungen des Datenschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten zulässig war.
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