Der Gemeindefriedhof Oberhaching ist eine Gemeinschaftsanlage und Eigentum der Gemeinde Oberhaching. Hier finden all die Personen ihre letzte Ruhe, die bei ihrem Tod ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde oder ein Recht auf Benutzung eines Grabes hatten.
Die Gestaltung der Grabzeichen und die Bepflanzung der Gräber richtet sich für die einzelnen Grabfelder nach der Friedhofsgestaltungssatzung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaching hat im September 1977 nach längeren Vorberatungen, unterstützt durch den beratenden Architekten Schöner – Fedrigotti, eine Gestaltungssatzung erlassen, die Größe, Material und Gestaltung der Grabmäler regelt. Sie ergänzt damit die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Oberhaching.
Ziel war und ist es, im Friedhof eine harmonische Struktur hinsichtlich der Gestaltung von Grabmälern zu erreichen. So sind im Friedhof nur handwerklich bearbeitete Grabsteine zulässig, bei den Grabkreuzen ist Holz oder Schmiedeeisen möglich. Die Gestaltungsregelungen sind abhängig vom Teil des Friedhofs, der sich in den „alten Teil“, den „Übergangsbereich“, den „Neuen Bereich“ und den satzungsfreien Bereich gliedert. Im satzungsfreien Teil gilt die Gestaltungssatzung nicht. Wer eine individuelle Lösung ausserhalb der Gestaltungssatzung wünscht, sollte also vorrangig diesen Bereich wählen. Seit 2016 stehen auch zwei Baumbestattungsfelder für Urnenbestattungen zur Verfügung.
Die Satzung wirkte seit dem Erlaß nur bei der Errichtung neuer Grabmäler. Die bestehenden Grabmäler sind nicht davon betroffen. Sie sind durch eine Übergangslösung ausgenommen.
Den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst benachrichtigen. Diese stellen die Todesbescheinigung aus.
Im Regelfall wird die Verwaltung der Einrichtung die erforderlichen Schritte einleiten und die Angehörigen informieren.
Der Sterbefall ist beim Standesamt zu melden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Die Anzeige ist durch Angehörige oder das Bestattungsunternehmen zu erstatten.
Der wohl wichtigste nächste Schritt ist ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens auszuwählen und mit der Bestattung zu beauftragen. Das beauftragte Institut unterstützt Sie bei allen weiteren Schritten. Das Bestattungsunternehmen übernimmt im Regelfall die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden. Das bedeutet, Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen.
Vor der Bestattung oder Einäscherung erfolgt die Aufbahrung im Leichenschauhaus des Friedhofes. Es obliegt den Angehörigen, ob der Sarg hierbei geöffnet oder geschlossen ist.
Alle Details der Trauerfeier sind mit dem Bestattungsunternehmen abzusprechen. Dies stimmt im Regelfall auch den Beerdigungstermin mit dem zuständigen Pfarramt ab.
Konfessionslose Trauerfeiern finden meist in der Aussegnungshalle statt. Auch hier kümmert sich das Bestattungsunternehmen um den Ablauf.
Vor der Errichtung eines Grabmales auf dem Gemeindefriedhof Oberhaching ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Die notwendigen Unterlagen für diese Genehmigung erstellt die mit der Errichtung des Grabmales beauftragte Fachfirma und reicht diese in der Regel auch bei der Friedhofsverwaltung ein.
Die Benutzung des Gemeindefriedhofes ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Gemeindesatzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren (gültig ab 01.01.2022) festgelegt.
Eine vorzeitige Aufgabe eines Grabnutzungsrechtes ist dann möglich, wenn die vorgeschriebenen Ruhefristen (10 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr 5 Jahre) erstmals abgelaufen sind und das Nutzungsrecht an der Grabstätte erneut verlängert wurde.
Die Erklärung zu der vorzeitigen Aufgabe eines Grabnutzungsrechtes ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung einzureichen und steht als Ausdruck zur Verfügung.
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