Der Gemeindefriedhof Oberhaching ist eine Gemeinschaftsanlage und Eigentum der Gemeinde Oberhaching. Hier finden all die Personen ihre letzte Ruhe, die bei ihrem Tod ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde oder ein Recht auf Benutzung eines Grabes hatten.

Friedhofsgestaltung

Die Gestaltung der Grabzeichen und die Bepflanzung der Gräber richtet sich für die einzelnen Grabfelder nach der Friedhofsgestaltungssatzung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaching hat im September 1977 nach längeren Vorberatungen, unterstützt durch den beratenden Architekten Schöner – Fedrigotti, eine Gestaltungssatzung erlassen, die Größe, Material und Gestaltung der Grabmäler regelt. Sie ergänzt damit die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Oberhaching.

Ziel war und ist es, im Friedhof eine harmonische Struktur hinsichtlich der Gestaltung von Grabmälern zu erreichen. So sind im Friedhof nur handwerklich bearbeitete Grabsteine zulässig, bei den Grabkreuzen ist Holz oder Schmiedeeisen möglich. Die Gestaltungsregelungen sind abhängig vom Teil des Friedhofs, der sich in den „alten Teil“, den „Übergangsbereich“, den „Neuen Bereich“ und den satzungsfreien Bereich gliedert. Im satzungsfreien Teil gilt die Gestaltungssatzung nicht. Wer eine individuelle Lösung ausserhalb der Gestaltungssatzung wünscht, sollte also vorrangig diesen Bereich wählen. Seit 2016 stehen auch zwei Baumbestattungsfelder für Urnenbestattungen zur Verfügung. 

Die Satzung wirkte seit dem Erlaß nur bei der Errichtung neuer Grabmäler. Die bestehenden Grabmäler sind nicht davon betroffen. Sie sind durch eine Übergangslösung ausgenommen.

Sterbefall zu Hause

Den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst benachrichtigen. Diese stellen die Todesbescheinigung aus.

Sterbefall im Krankenhaus bzw. Seniorenheim

Im Regelfall wird die Verwaltung der Einrichtung die erforderlichen Schritte einleiten und die Angehörigen informieren.

Anzeige des Sterbefalls im Standesamt

Der Sterbefall ist beim Standesamt zu melden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Die Anzeige ist durch Angehörige oder das Bestattungsunternehmen zu erstatten.

Bestattungsinstitut auswählen

Der wohl wichtigste nächste Schritt ist ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens auszuwählen und mit der Bestattung zu beauftragen. Das beauftragte Institut unterstützt Sie bei allen weiteren Schritten. Das Bestattungsunternehmen übernimmt im Regelfall die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden. Das bedeutet, Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen.

Aufbahrung

Vor der Bestattung oder Einäscherung erfolgt die Aufbahrung im Leichenschauhaus des Friedhofes. Es obliegt den Angehörigen, ob der Sarg hierbei geöffnet oder geschlossen ist.

Grabstätten

  • Erdgräber für Körper- und Urnenbestattungen: 
    Diese können als Einzel- oder Doppelgräber erworben werden.
  • Urnengräber für Urnenbestattungen in der Erde: 
    Urnengräber müssen gärtnerisch gepflegt werden.
  • Grüfte: 
    Für Gruftbestattungen stehen Flächen in begrenztem Umfang zur Verfügung.
  • Anonyme Bestattungsflächen: 
    Für Urnenbestattungen nach Auflösung einer bestehenden Urnengrabstelle

Beerdigung am Gemeindefriedhof Oberhaching

  • Es besteht bereits eine Grabstätte
    Mit der Friedhofsverwaltung ist zu klären, ob das Grab hinsichtlich der Ruhefristen nutzbar ist. Die Ruhefrist am Gemeindefriedhof Oberhaching beträgt 10 Jahre.
  • Es besteht noch keine Grabstätte:
    Mit der Friedhofsverwaltung ist ein Termin zur Auswahl einer Grabstätte zu vereinbaren. Die Grabstätte ist aufgrund der örtlichen Ruhefristen für mindestens 10 Jahre zu erwerben und kann im Anschluss wiederum für jeweils 10 jahre verlängert werden. Bei der Auswahl der Grabstätte ist zu beachten, dass die Genehmigung der Grabmäler entsprechend der Friedhofsgestaltungssatzung erfolgt. Es stehen aber auch Gräberfelder zur Verfügung, in denen diese Gestaltungssatzung auf die zu errichtenden Grabmäler keine Anwendung findet.

Trauerfeier

Alle Details der Trauerfeier sind mit dem Bestattungsunternehmen abzusprechen. Dies stimmt im Regelfall auch den Beerdigungstermin mit dem zuständigen Pfarramt ab.
Konfessionslose Trauerfeiern finden meist in der Aussegnungshalle statt. Auch hier kümmert sich das Bestattungsunternehmen um den Ablauf.

Grabmalgenehmigung

Vor der Errichtung eines Grabmales auf dem Gemeindefriedhof Oberhaching ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Die notwendigen Unterlagen für diese Genehmigung erstellt die mit der Errichtung des Grabmales beauftragte Fachfirma und reicht diese in der Regel auch bei der Friedhofsverwaltung ein.

Friedhofsgebühren

Die Benutzung des Gemeindefriedhofes ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Gemeindesatzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren (gültig ab 01.01.2022) festgelegt.

Grabplatzgebühren für 10 Jahre bei:

  • Einzelgräbern   540 Euro
  • Doppelgräbern 1.080 Euro
  • Urnengräbern   520 Euro
  • Baumgräber     520 Euro
  • Grabplatzgebühren für 20 Jahre bei Grüften: 
    je angefangener Quadratmeter 660 Euro

Vorzeitige Aufgabe eines Grabnutzungsrechtes und Gebührenerstattung

Eine vorzeitige Aufgabe eines Grabnutzungsrechtes ist dann möglich, wenn die vorgeschriebenen Ruhefristen (10 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr 5 Jahre) erstmals abgelaufen sind und das Nutzungsrecht an der Grabstätte erneut verlängert wurde.

Die Erklärung zu der vorzeitigen Aufgabe eines Grabnutzungsrechtes ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung einzureichen und steht als Ausdruck zur Verfügung.

 

Weitere Gebühren:

  • Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses: 
    bei Kindern bis 5 Jahre 300 Euro
    bei allen übrigen Personen 500 Euro
  • Gebühr für die Ausstellung einer Graburkunde 15 Euro
  • Gebühr für die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofs pro Bestattung 350 Euro
  • Gebühr für Friedhofsdienste 
    (Reinigung, Schließdienst und Nebenarbeiten) pro Bestattung 60 Euro
  • Gebühren für die Bestattungsdienste pro Bestattung: 
    Grab öffnen und schließen 137 Euro 
    Zuschlag für Tieferlegung 30 Euro
  • Trägerstellung zur Beerdigung, 4 Träger 119 Euro
  • Bestattungsdienst für Kinder bis 2 Jahre 60 Euro
  • Bestattungsdienst für Kinder bis 12 Jahre 89 Euro
  • Zuschlag Samstag, Sonntag und Feiertag 18 Euro
  • Exhumierung von Leichen 226 Euro
  • Umbettung von Leichen 48 Euro
  • Exhumierung von Gebeinen 113 Euro
  • Umbettung von Gebeinen 18 Euro
  • Urnenbeisetzung ohne Angehörige 36 Euro
  • Urnenbeisetzung mit Angehörige 51 Euro

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: