Die Gemeinde Oberhaching engagiert sich seit 2008 für ein schnelles Internet. Nach mehreren technologischen Zwischenschritten, vor allem in den Ortsteilen, ist die Gesamtgemeinde seit 2025 zukunftsfähig und nahezu flächendeckend über ein Glasfasernetz versorgt. Das Glasfasernetz ist im Eigentum unserer Gemeindewerke und wurde größtenteils im Zuge des Fernwärmeausbaus errichtet. In sämtlichen Straßen ist die Glasfaser verlegt, auch in den Ortsteilen, wofür zum Teil auch Fördergelder in Anspruch genommen werden konnten. Der ganz große Teil des Glasfasernetztes ist eigenfinanziert. Die Gemeinde investierte auch an dieser Stelle schon frühzeitig in die Lebensqualität der Menschen wie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort, um die Prosperität der Firmen wie der Gemeinde nachhaltig zu sichern.
Für den Anschluss einer jeglichen Immobilie an das gemeindliche Glasfasernetz ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Ansprechpartner für einen Hausanschluss sind die Gemeindewerke Oberhaching. Ein Anschluss eines Wohnhauses umfasst in der Regel 6 Glasfasern, größere Wohnanlagen und Gewerbeobjekten werden mit 12 Fasern an das Glasfasernetz angebunden.
Grundsätzlich ist das Glasfasernetz für alle Anbieter von Breitbanddiensten zugänglich. Aktuell wird das gesamte Glasfasernetz der Gemeindewerke von der M-net GmbH aus München betrieben. Für Geschäftskunden bietet auch die Fa. Vodafone entsprechende Dienste an. Gespräche mit weiteren Anbietern werden fortlaufend geführt, denn das Ziel der Gemeinde wie der Gemeindewerke ist, dass die Bürger wie die Firmen eine möglichst breite Auswahl an Diensteanbietern über das gemeindliche Glasfasernetz haben.
In den Ortsteilen Oberbiberg, Gerblinghausen, Jettenhausen, Kreuzpullach und Ödenpullach ist auch eine Internetversorgung über die Fa. Inexio möglich. Allerdings ist die verfügbare Bandbreite hier deutlich geringer, da die Glasfaser in dem jeweiligen Kabelverzweiger der Telekom endet (Stichwort fttc). Für die letzten Meter bis ins Haus wird hier die vorhandene Kupferleitung des Telefonanschlusses genutzt, womit eine Dämpfung der elektrischen Signale, sprich eine deutlich verringerte Datenrate, einhergeht.
Sollte sich bei den oben genannten Diensteanbietern bei der Verfügbarkeitsabfrage für Ihre Adresse ein negatives Ergebnis ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Gemeindewerke, damit dort geprüft werden kann, ob oder unter welchen Umständen bei Ihrer Immobilie ein Glasfaseranschluss möglich ist.
BayGibitR – Breitband Förderverfahren
Die Gemeinde Oberhaching beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf der Homepage des bayerischen Breitbandzentrums veröffentlicht.
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Oberhaching für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte dokumentiert. Diese Daten können bei berechtigtem Interesse per e-Mail bei dem Büro Corwese angefordert werden.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Oberhaching veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.02.2023 an der Markterkundung zu beteiligen. Mit der Anforderung der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungeneinverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden. Die Adressliste sowie die Karte können heruntergeladen werden.
Förderschritt 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Oberhaching hat eine kombinierte sowie eine ergänzende Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der beiden genannten Markterkundungen können in den nachfolgenden Dateien eingesehen werden:
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Oberhaching führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:
„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“
Die Angebote sind bis zum 17.04.2023, 11 Uhr, gemäß der Veröffentlichung auf dem elektronischen Vergabeportal in elektronischer Form einzureichen.
Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis
Die Gemeinde Oberhaching hat am 22.09.2023 den Zuwendungsbescheid im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.
Förderschritt 6: Kooperationsvertrag geschlossen
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gem. der BayGibitR wurde bereits am 16.05.2023 zwischen der Gemeinde Oberhaching und M-net Telekommunikations GmbH unterzeichnet, um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu starten. Nach dem Zugang des Förderbescheids durch die Regierung von Oberbayern wurde der Kooperationsvertrag per Erklärung an die Bundesnetzagentur übermittelt.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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