Informationstage

Sie benötigen einen Betreuungsplatz in der Kita, im Hort oder in der Mittagsbetreuung? Die Informationstage in den Einrichtungen helfen Ihnen bei der Entscheidung für die richtige Betreuungsform für Ihr Kind.

Gemeindliche Kindertagesstätten

Die Einschreibung für alle gemeindlichen Kindertagesstätten inklusive dem Krippenangebot der Gemeinde Oberhaching findet ab 01. Februar 2026 bis 28. Februar 2026  statt.

Die Auswertung der Bedarfsanmeldung für die gemeindlichen Kindertagesstätten sowie die Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger erfolgt in einer gemeinsamen Besprechung der Kindergartenleitungen und der pädagogischen Trägervertretung der Gemeinde im März eines jeden Jahres. Sie erhalten dann eine Zu- bzw. Absage.

 

Gemeindlichen Horte und Mittagsbetreuung in Oberhaching / Deisenhofen

Die Anmeldung für Hort und Mittagsbetreuung erfolgt parallel zur Einschreibung in den Kindertagesstätten. Die Horte und die Mittagsbetreuungen sind Schulkindern im Grundschulalter vorbehalten. Bitte nutzen Sie die Online-Bedarfsanmeldung, um Ihr Kind anzumelden.

 

Freie Träger

Die Einschreibung für das Haus für Kinder St. Bartholomäus, das Montessori-Kinderhaus, die Hachinger Spielmäuse und die Kindertagespflege erfolgt nach den Richtlinien des jeweiligen Trägers. Informationen erhalten Sie direkt in den Einrichtungen.

Die Betreuung und Förderung der Kinder sind der Gemeinde ein wichtiges Anliegen.

Die Gemeinde Oberhaching legt großen Wert auf eine hoch qualitative und für unsere Familien möglichst flexible und zuverlässige Kinderbetreuung. Dafür wendet die Gemeinde auch erhebliche Finanzmittel auf. So bezuschusst die Gemeinde jeden Betreuungsplatz über die gesetzlich vorgeschriebene Förderung hinaus. Diese freiwillige gemeindliche Förderung kommt derzeit rund 800 Kindern und ihren Familien zugute.

Trotz der staatlichen und der freiwilligen Förderung der Gemeinde sind die Elternbeiträge ein wichtiger Bestandteil der Gesamtfinanzierung der Kinderbetreuung. Der Gemeinderat hat deshalb im März 2022 die Satzungen für den Betrieb und die Gebühren der Kindertageseinrichtungen neu beschlossen. Die Gebühren in den Kinderkrippen sind stabil geblieben, hingegen erfolgte eine Erhöhung der Gebühren für Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung. Im Juli 2022 erfolgte dann die Anpassung der Mittagessenspauschale auf die gestiegenen Lebensmittelkosten.

Ziel des Gemeinderates ist es auch, kinderreiche Familien, vor allem mit mittlerem und niedrigem Einkommen noch stärker zu entlasten. Zum einem wird weiter für die jeweils jüngeren Geschwisterkinder unabhängig von der Betreuungsart eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 15 % gewährt. Und zum anderen hat der Gemeinderat die Einkommensgrenzen der Richtlinien für die Gebührenermäßigung von Eltern mit niedrigem Einkommen deutlich angehoben, mit der Zielsetzung, dass mehr Familien die Ermäßigung in Anspruch nehmen können.
Näheres hierzu und den Antrag auf Gebührenermäßigung finden Sie rechts im Infoblock. Hier finden Sie auch den Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge bei Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem. SGB VIII bzw.

Gebührenübersicht ab 01.09.2025

Es wird eine Geschwisterermäßigung für das jeweils jüngere Geschwisterkind gewährt.

Kinderkrippe

Buchungszeit und Gebühren

Stunden
Euro pro Monat
Geschwister
4
322.-
274.-
4 bis 5
382.-
325.-
5 bis 6
434.-
367.-
6 bis 7
482.-
410.-
7 bis 8
532.-
453.-
8 bis 9
577.-
491.-
mehr als 9
632.-
538.-

Kindergarten

Kinder erhalten ab dem September in dem Jahr, in dem sie das 3. Lebensjahr vollendet haben, einen Elternbeitragszuschuss von monatlich 100 €. Der Zuschuss wird direkt von der Gebühr abgezogen.

Buchungszeit und Gebühren (ohne Zuschuss)

Stunden
Euro pro Monat
Geschwister
4
220.-
203.-
4 bis 5
232.-
216.-
5 bis 6
246.-
229.-
6 bis 7
261.-
242.-
7 bis 8
277.-
256.-
8 bis 9
295.-
272.-
mehr als 9
315.-
290.-

Schülerhort

Buchungszeit und Gebühren

Stunden
Euro pro Monat
Geschwister
4
199.-
170.-
4 bis 5
221.-
188.-
5 bis 6
237.-
207.-

Mittagsbetreuung

Die Nutzung der Mittagsbetreuung ist an einzelnen Wochentagen möglich, mindestens jedoch an drei, höchsten an fünf Tagen. Die Gebühr wird dem Buchungsumfang angepasst.

Buchungszeit und Gebühr (bei 5 Tagen)

Buchungszeit
Euro pro Monat
Geschwister
bis 14 Uhr
95.-
81.-
bis 15 Uhr
125.-
107.-

Ferienbetreuung

Für die Feriennutzung des Kinderhortes und der Mittagsbetreuung ist zusätzlich zur maßgeblichen Gebühr eine monatliche Pauschale in Höhe von 35.- Euro/ Geschwister 30.- Euro zu entrichten.

Mittagessen

Gebühr für Teilnahme am Mittagessen pauschal pro Monat
105.- Euro
Gebühr für Teilnahme am Mittagessen pauschal pro Monat in der Villa Kunterbunt
125.- Euro

Weitere Informationen

Unsere kleinsten Bürgerinnen und Bürger sind gut betreut in der Gemeinde Oberhaching! Die Gemeinde führt fünf Kindertagesstätten sowie Mittagsbetreuung und Hort in eigener Trägerschaft.

Wer bei uns für die Zukunft der Kleinsten verantwortlich ist, hat eine wichtige Aufgabe, die Freude macht und gute Entwicklungsmöglichkeiten bietet.

Übersicht unserer gemeindlichen Kindertagesstätten, Horte und Mittagsbetreungseinrichtungen:

  • Kindertagesstätte Bajuwarenring: Krippe und Kindergarten
  • Kindertagesstätte Villa Kunterbunt: Krippe und Kindergarten
  • Kindertagesstätte Kastanienallee: Krippe und Kindergarten
  • Kindertagesstätte Bienenkorb: Kindergarten und Hort
  • Kindergarten Villa Regenbogen: Kindergarten
  • Mittagsbetreuung Deisenhofen
  • Mittagsbetreuung Oberhaching
  • Kinderhort Schatzkiste Deisenhofen

Komm zu uns

Was sind Kindertageseinrichtungen?

Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen für Kinder von Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit.

Wer arbeitet in einer Kindertageseinrichtung?

In einer Kindertageseinrichtung arbeiten pädagogische Fachkräfte (Erzieher:innen) und pädagogische Ergänzungskräfte (Kinderpfleger:innen).

Aber auch Sozialpädagog:innen. Kindheitspädagog:innen, Heilpädagog:innen oder auch Heilerziehungspfleger:innen können in einer Kita arbeiten.

Wo kann ich überall arbeiten?

  • In der Krippe (0-3 Jahre)
  • Im Kindergarten (3-6 Jahre)
  • Im Hort (Grundschulalter)
  • Heime
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Jugendzentren
  • Etc.

Wie kann ich Erzieher:in / pädagogische Fachkraft werden?

Inzwischen gibt es vielfältige Möglichkeiten und Wege sich zur pädagogischen Fachkraft zu qualifizieren.

Erzieher:in / Pädagogische Fachkraft

  • Die Ausbildung kannst du an einer Fachakademie für Sozialpädagogik absolvieren. In Bayern gibt es aktuell 58 Fachakademien.

    Voraussetzung:  mittleren Schulabschluss, Fachabitur, Abitur oder eine Berufsausbildung

    Abschluss: Staatl. geprüfter Erzieher / staatlich geprüfte Erzieherin
  • Klassischer Weg – Mehr Freizeit & Bafög gefördert
    1. Schritt: 1 Jahr Erstausbildung
    2. Schritt: 2 Jahre Erzieherausbildung
    3. Schritt: 1 Jahr Berufspraktikum

    Bezahlung: Bafög; Bezahlung ab Berufspraktikum

    Bei Fachabitur, Abitur oder einer Berufsausbildung kann direkt in die 3-jährige Ausbildung gestartet werden.
  • Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) – jede Menge Praxis und bezahlt
    50 % Praxis / 50 % Unterrichtsphase
    Dauer: 3 Jahre
    Durchgehend bezahlt

Kinderpfleger:in / Ergänzungskraft

  • Die Ausbildung kannst du an einer Fachakademie für Sozialpädagogik absolvieren. In Bayern gibt es aktuell 58 Fachakademien.

    Voraussetzung:  Mittelschulabschluss oder Hauptschulabschluss
    Dauer: 2 Jahre Grundausbildung / Erstausbildung

    Die erforderliche Vorbildung kannst Du entweder an einer Berufsfachschule für Kinderpflege oder direkt an einer Fachakademie für Sozialpädagogik absolvieren.

    Neben Theorietagen an der Berufsfachschule haben die Auszubildenden auch Praxistage in Kindertageseinrichtungen, um erste Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern sammeln zu können.

    Abschluss: Staatl. Geprüfter Kinderpfleger / Staatlich geprüfte Kinderpflegerin
    Weiterentwicklung zum Erzieher / zur Erzieherin möglich!

Quereinstieg

  • Du hast ein pädagogisches Studium oder eine pädagogische Ausbildung im Ausland gemacht? Anerkennung möglich als Fach- oder Ergänzungskraft, je nach Ausbildung; dies entscheidet die Aufsichtsbehörde
  • Qualifizierungskonzept d. bayerischen Staatsministeriums (nur in Bayern anerkannt)
    Von Assistenzkraft bis pädagogische Fachkraft möglich
    Mehr Infos: https://www.kita-fachkraefte.bayern/
  • Unsere Kurse: – folgt –

Bewerben Sie sich bei der Gemeinde Oberhaching! Im gemeinsamen Gespräch finden wir heraus, welche Einrichtung am besten zu Ihnen passt.

Kontakt

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: