Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.
Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Im Flächennutzungsplan von 2005 sind die wesentlichen Ziele der Ortsentwicklung festgehalt:en
In der rechten Spalte finden Sie den Flächennutzungsplan als Grafik sowie den dazugehörigen Erläuterungsbericht.
12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung der Flächen als Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 beschlossen, den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung der Flächen als Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energienutzung – Freiflächenphotovoltaikanlage (PV-FFA) zur Stromeinspeisung in das öffentliche Netz zu ermöglichen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von Mittwoch, den 29.04.2026 bis Montag, den 08.06.2026 im Internet veröffentlicht.
Während der Veröffentlichungsfrist liegen die im Internet veröffentlichten Unterlagen auch im Rathaus, Alpenstraße 11, UG vor Zimmer U.04, während der allgemeinen Dienstzeiten aus.
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