Oberhaching lehnt geplante Erweiterung des Gewerbegebiets in Taufkirchen ab
Die Gemeinde Oberhaching lehnt die von der Gemeinde Taufkirchen geplante Erweiterung des Gewerbegebiets an der Karwendelstraße in der jetzt unterbreiteten Form ab. Grund sind vor allem die zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen rund um die Autobahnanschlussstelle Oberhaching.
Taufkirchen plant mit zwei Bebauungsplänen eine massive Ausweitung des bestehenden Gewerbegebiets. Die Erweiterung umfasst mehr als 15 Hektar. Vorgesehen sind unter anderem große Logistikflächen sowie Gebäude mit Höhen von bis zu 20 Metern. Ein Teil des neuen Gewerbegebiets würde direkt an die Gemarkung Oberhaching angrenzen und nur knapp 200 Meter von Wohngebieten entfernt sein.
Nach Einschätzung der Gemeinde Oberhaching würden die Planungen zu einem erheblichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen führen. Schon heute ist der sogenannte Doppelknotenpunkt an der Anschlussstelle Oberhaching – die Kreuzungen von Tölzer Straße, Karwendelstraße, Münchner Straße und der Kreisstraße M11 – stark belastet. Der Verkehr aus neuen Logistikbetrieben, einer Erweiterung des Aldi-Marktes sowie weiteren Nutzungen, zulässig wäre dort zum Beispiel auch Tankstellen, könnte diese Verkehrssituation weiter verschärfen.
Aus Sicht der Gemeinde ist zudem unklar, ob wichtige städtebauliche Entwicklungen bei den Verkehrsprognosen ausreichend berücksichtigt wurden. Dazu gehört unter anderem das geplante „Quartier am Bahnhof“ in Taufkirchen mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen. Auch im Flächennutzungsplan dargestellte und damit planerisch gesicherte Entwicklungen in Oberhaching selbst könnten durch zusätzliche Belastungen an der Autobahnausfahrt beeinträchtigt bis unmöglich gemacht werden.
Die Gemeinde Oberhaching sieht deshalb grundsätzlichen Klärungsbedarf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Standort angesichts der bereits heute angespannten Verkehrssituation für großflächige Logistiknutzungen geeignet ist.
Zudem sieht das vorliegende Verkehrsgutachten zusätzliche Fahrspuren im Bereich der beiden Knotenpunkte vor. Teile dieser Maßnahmen würden jedoch auf Oberhachinger Gemeindegebiet liegen. Nach Kenntnis der Gemeinde wurden betroffene Eigentümer und Baulastträger bislang nicht in diese Planungen einbezogen.
Die Gemeinde Oberhaching hat deshalb im laufenden Beteiligungsverfahren eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und zahlreiche Fragen zum zugrunde liegenden Verkehrsgutachten gestellt. Darin fordert sie unter anderem eine genauere Prüfung der Verkehrsprognosen und der Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur.