Klimaanpassung

Wissenschaftliche Erkenntnisse und Beobachtungen deuten darauf hin, dass sich Trocken- und Nassperioden länger an Ort und Stelle halten, weil die Erderwärmung die Dynamik im weltweiten Klimasystem verringert. Es gibt starke Indizien dafür, dass der menschengemachte Klimawandel das Auftreten und die Intensität bestimmter Ereignisse  wie  Starkregen, Hitzewellen und Trockenperioden auch im Landkreis München und damit in Oberhaching begünstigen wird.

Es muss also Vorsorge vor solchen Ereignissen getroffen werden, um Schäden zu minimieren  und nachfolgende Generationen finanziell zu entlasten.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat die für Oberhaching sinnvollen Maßnahmen am 25.11.2025 beschlossen. Sie ergaben sich aus der zusammen mit dem Landratsamt München und der Gemeinde durchgeführten Bestands- und Betroffenheitsanalyse und betreffen die Bereiche Planen und Bauen, Naturhaushalt, Wasserwirtschaft, Gesundheit und Sicherheit.

Hitze

Viele der darin enthaltenen Maßnahmen betreffen indirekt und direkt das Thema „Hitze“.

Denn tatsächlich sind für unsere Region neben der Zunahme von Starkregenereignissen auch mehr heiße Tage und Hitzewellen zu erwarten (Quelle: Deutscher Wetterdienst).

Handlungsbedarf ergibt sich aber auch aufgrund der demographischen Entwicklung: für 2040 werden rund ein Drittel der Oberhachinger Bürgerinnen und Bürger älter als 65 Jahre alt sein (Quelle: statistisches Landesamt).

Hitze kann die Gesundheit belasten und stellt insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Personen eine ernstzunehmende Gefahr dar. Vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen können während Hitzeereignissen häufiger auftreten. Die wichtigsten Informationen zu dem Thema finden Sie in unserem Flyer zum Download:

Starkregen

Im Wasserhaushaltsgesetz § 5 Abs. 2 ist geregelt, dass Personen, die von Überflutungen infolge von Starkregen betroffen sind, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet sind, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz und zur Schadensminderung zu treffen. Sprich: Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Wohnbebauung oder Unternehmensgebäude vor wild abfließendem Wasser zu schützen. Dies gilt auch, wenn durch die Darstellungen in der Hinweiskarte „Oberflächenabfluss und Sturzflut“ des Landesamtes für Umwelt  eine mögliche Gefährdung naheliegt.

Hinweis: Die Hinweiskarte basiert auf einer Analyse bayernweit verfügbarer Daten zur Topographie und hat dadurch mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten entsprechende Grenzen der inhaltlichen Aussagekraft. Sie liefert also lediglich einen ersten Anhaltspunkt für die Beurteilung eines Sturzflutrisikos.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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